ABNAHME UND WIEDERKEHRENDE ÜBERPRÜFUNG VON ARBEITSMITTELN

Wir überprüfen für Sie ihre Arbeitsmittel gemäß § 7 und § 8 AM-VO

 

Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch ArbeitnehmerInnen vorgesehen sind. 

Zu den Arbeitsmitteln gehören insbesondere auch Beförderungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern, Aufzüge, Leitern, Gerüste, Dampfkessel, Druckbehälter, Feuerungsanlagen, Behälter, Silos, Förderleitungen, kraftbetriebene Türen und Tore sowie Hub-, Kipp- und Rolltore.

 

Damit Sie mit diesen Arbeitsmitteln weiterhin sicher arbeiten können, sind regelmäßige Überprüfungen durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.

Diese wiederkehrenden Überprüfungen können wir gerne für Sie durchführen.

 

Wenn Sie Bedarf an solchen wiederkehrenden Überprüfungen haben, haben wir den entsprechenden fachkundigen Mitarbeiter für Sie.

 

 

Wir erinnern Sie auch zeitgerecht an die wiederkehrenden Überprüfungstermine, dank unserer speziellen Software, welche wir dafür in Verwendung haben.