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04.09.2024

Wir sind stolzer Unterstützer der Special Olympics Österreich.

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Urkunde Special Olympics Österreich
Urkunde_TMC - Technisches Consulting Gmb
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Änderungen ab 01.01.2025 und 01.01.2030 für Feuerungsanlagen gemäß der Feuerungsanlagenverordnung 2019

 

Ab dem 01.01.2025 fallen bestehende Feuerungsanlagen größer als 5 MW unter die Bestimmungen der Feuerungsanlagenverordnung 2019. Ab dem 01.01.2030 werden auch bestehende Feuerungsanlagen kleiner als 5 MW diesen Vorschriften unterliegen. Die Feuerungsanlagenverordnung 2019 ersetzt damit die bisher als Übergangsregelung geltende Verordnung von 2011.

Ab dem Inkrafttreten gelten auch für Dampfkessel im Geltungsbereich des Emissionsgesetzes für Kesselanlagen (EG-K) die Emissionsgrenzwerte der neuen Feuerungsanlagenverordnung.

 

Wesentliche Änderungen bei den Emissionsmessungen:

  • Auch Ersatzkessel, die weniger als 250 Stunden pro Jahr in Betrieb sind, müssen umfassenden Überprüfungen unterzogen werden. Dies betrifft beispielsweise Gaskessel, die neben einem Biomassekessel nur zu Spitzenzeiten und für Wartungszwecke betrieben werden.
  • Für Dampfkessel mit einer Leistung von mehr als 5 MW im Geltungsbereich des EG-K gelten ab 2025 unabhängig von bestehenden Genehmigungen die Emissionsgrenzwerte der Feuerungsanlagenverordnung 2019. Besonders bei Anlagen, die vor langer Zeit genehmigt wurden, ist es wahrscheinlich, dass neue Grenzwerte Anwendung finden.

Weitere Änderungen:

  • Registrierungspflicht im EDM-Portal, gültig ab Ende 2023.
  • Neue Definition für Dampfkessel: erst ab einer Wassertemperatur von 110°C (vorher 100°C).
  • Erweiterte Dokumentationspflichten für Anlageninhaber.
  • Anpassungen bei Emissionsgrenzwerten und Bezugssauerstoff.
  • Neue Paragraphenbezeichnungen für Abnahmemessungen sowie einfache und umfassende Überprüfungen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Infoblatt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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Infos an Betreiber von Feuerungsanlagen
Infos an die Betreiber von Feuerungsanla
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ab 24.08.2023

Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.

 

Wenn nähere Informationen zu dieser Verordnung notwendig sind bitte melden Sie sich bei uns, wir dürfen diese Schulungen durchführen.


30.06.2023

Unser Büroteam und unsere Außendienstmitarbeiter haben die Erste Hilfe Kompetenz nach § 20 AStV wieder aufgefrischt.


05.04.2023

Gegenüber der Akkreditierung Austria haben wir nun für die Durchführung von neuen Prüfungen die Kompetenz beweisen können. Diese wurden am heutigen Tag in Form des Akkreditierungsbescheides bestätigt.

Wir freuen uns mit der bestätigten Kompetenz gegenüber unseren Auftraggebern das Vertrauen abermals zu erhöhen.


07.10.2021

Im Jahr 2021 wurde der Akkreditierungsumfang der Prüfstelle TMC durch mehrere Normen erweitert. Nunmehr sind ausgewählte Prüfungen im Bereich der Arbeitsplatzmessungen / Innenraumluftmessungen sowie Volumenstrommessungen in RLT Anlagen (raumlufttechnische Anlagen) zu den emissionsmesstechnischen Normen mit aufgenommen worden.


09.05.2021

Durch den Einsatz einer speziellen Software werden nicht nur interne Erinnerungen für die fristgerechten Umsetzungen von Prüfungen ausgelöst, es wird auch jeder unserer Auftraggeber frühzeitig daran erinnert. Dieser Ablauf erfolgt vollautomatisch.


15.03.2021

Um effektiv die raumklimatischen Bedingungen objektiv bewerten zu können werden Behaglichkeitsmessungen gemäß ISO 7730 durchgeführt. Bei diesen Messungen werden die Raumtemperatur, die Strahlungswärme, die Luftfeuchtigkeit, CO2 und der Absolutdruck sowie die Luftgeschwindigkeit (Turbulenzgradmessungen) normkonform gegenüber gestellt und beurteilt.

Bei Beschwerden von ArbeitnehmerInnen haben sich PMV bzw. PPD Messungen bewährt. 


20.01.2021

Ausschreibung einer Bachelor- bzw. Masterarbeit mit dem Thema

"Auswertung und Visualisierung in der Emissionsmesstechnik"

Weitere Details siehe Download unter Unternehmen/Jobs.


10.09.2020

Anpassungen der MAK Werte in der GKV-2020 wurden veröffentlicht.


02.06.2020

Seit kurzem wird bei TMC mit einem weiteren Tool die Kundenzufriedenheit erhöht. Auf Wunsch bekommen Kunden Erinnerung über den Status einer Prüffrist.

Dies ist mit einer Profisoftware „Quality Workflow“ möglich. Dabei können Termine jeglicher Art verwaltet werden. Einige Beispiele dafür sind Emissionsmessungen, MAK-Messungen, Überprüfungen nach §82b der GewO, Brandschutz (Feuerlöscher, Brandmeldezentrale, usw.), Wartungen und Instandhaltungen (Lüftungs- und Klimaanlagen, …) und viele Weitere mehr.

Nie wieder eine Prüffrist versäumen. Übersichtliche Aufstellung aller zukünftigen Prüffristen erleichtern zudem die Planung.

Sie haben ebenfalls Interesse, rufen Sie uns an und informieren Sie sich über die Vorteile.

 

Das TMC-Team

 

 


22.03.2020

 

Hinsichtlich der derzeit in Österreich und anderen Ländern der Welt ausgebrochenen Pandemie (Coronavirus - COVID 19) ist es aus sicherheitstechnischer Sicht in Unternehmen notwendig Maßnahmen zu setzen.

Hierzu dürfen wir auf die Veröffentlichung durch die Arbeitsinspektion verweisen.

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Gesundheit_im_Betrieb/Gesundheit_im_Betrieb_1/Coronavirus.html


13.10.2019

 

Änderungen FAV 2019

 

Feuerungsanlagen- Verordnung 2019 – FAV 2019

BGBl 293/2019

 

Diese Verordnung ist mit 05.10.2019 in Kraft getreten. Bestehende Feuerungsanlage, auf die sich eine vor dem 19. Dezember 2017 erteilte Genehmigung erstreckt, mit einer Brennstoffwärmeleistung von mehr als 5 MW müssen dieser Verordnung bis spätestens 1. Jänner 2025 entsprechen. Bestehende Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von höchstens 5 MW müssen dieser Verordnung bis spätestens 1. Jänner 2030 entsprechen. Bis zu den oben genannten Zeitpunkten ist auf bestehende Feuerungsanlagen die Feuerungsanlagen-Verordnung – FAV, BGBl. II Nr. 331/1997, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 312/2011, anzuwenden.

 

Des Weiteren wurde eine online Registrierungspflicht für Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 1 – 50 MW eingeführt. Dies muss bei neuen Feuerungsanlagen spätestens einen Monat nach erfolgter Genehmigung und bei bestehenden Feuerungsanlagen bis 31.Dezember 2023 durchgeführt werden.

 

Laut §10 „Pflichten des Anlageninhabers“ und der Anlage 3 Teil 1 der FAV 2019 „Überwachung der Emissionen durch den Anlageninhaber“ ergeben sich je nach emissionsmindernden Einrichtungen (E-Filter, Multizyklon, usw.) bzw. kontinuierlichen Messeinrichtungen zusätzliche Pflichten des Anlageninhabers.

 

Gerne nehmen wir uns in einem persönlichen Gespräch für Sie Zeit, um die Änderungen für Ihren individuellen Fall zu besprechen.

 

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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Änderungen FAV 2019
Zusammenfassung der Novellierung der Feuerungsanlagen - Verordnung FAV 2019
19-11-03 Änderungen FAV 2019.pdf
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12.10.2019

 

Novellierung der Feuerungsanlagen-Verordnung FAV

Feuerungsanlagen- Verordnung 2019 – FAV 2019

BGBl 293/2019;  Ausgegeben am 04.10.2019

 

Diese Novellierung umfasst zahlreiche Änderungen für den Anlagenbetreiber sowie auch dem zuständigen Messinstitut. Nachfolgend einige wichtige Punkt.

 

 

  • Änderungen bei den Intervallen der wiederkehrenden Messungen
  • Änderung des Bezugssauerstoffgehalt
  • Änderung der Grenzwerte
  • Einteilung der Brennstoffe

TMC als akkreditierte Prüfstelle (siehe Leistungsbereiche Emissionsmesstechnik) wird all seine Kunden im Bereich der Emissionstechnik im Detail darüber informieren


08.03.2019

 

Ziel des Programmes ist es, durch Berechnung  der CO2-Emission unserer aktuellen Flottentankkarten, den Gegenwert automatisch in Nachhaltigkeits-Projekte zu investieren, die für eine CO2-Verringerung in der Atmosphäre sorgen. Dafür wird jeder Liter Treibstoff, der mit den Flottenkarten getankt wurde umgerechnet  gegen die Kohlenstoffemission der Auspuffanlagen. Mit diesem Beitrag agieren wir als umweltfreundliches Unternehmen auf den Straßen.


Emissionsmessbus TMC

              16.02.2018

 

              Das Team von TMC hat gemeinsam den         

              16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs beim Roten Kreuz 

              Schwaz absolviert. Gute Ausbildung, Nutzen für 

              den Privatbereich und Teambuilding.


Emissionsmessbus TMC

01.08.2018

Unser Emissionsmessbus ist da. Die Anschaffung des optimal auf die Durchführung von Emissionsmessungen angepasste und ausgestattete Fahrzeug ermöglicht künftig eine perfekte, messtechnische Betreuung vor Ort. Des Weiteren bringt dieser Messbus eine wesentliche Verbesserung der ergonomischen Arbeit unserer Messtechniker, da ein Großteil der Messungen vom Fahrzeug aus durchgeführt werden kann.


04.01.2018

2018 ist ein Jubiläumsjahr für TMC. TMC feiert heuer sein 15 jähriges Bestehen.


18.07.2017

Mit der am 18.07.2017 in Kraft getretenen Änderung der Gewerbeordnung 1994 wurde der Bereich des Betriebsanlagenrechts novelliert. Neben einer Verkürzung der Verfahrensdauer kommt es zu einigen Erleichterungen / Änderungen für Unternehmen.

  • Schnellere Verfahren
  • Reduktion der Einreichunterlagen
  • Bestellung von nichtamtlichen Sachverständigen
  • Änderung der Anzeigepflicht
  • Erweiterung der Verfahrenskonzentration
  • Häufigere Anwendung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens
  • Änderungen hinsichtlich IPPC-Anlagen

05.11.2016

Der bisherige Standort Wien wurde nunmehr als Standort Ost nach Maria Enzersdorf übersiedelt.


02.11.2016

Mit BGBl. II Nr. 290/2016 wurde die Änderung der Recycling-Baustoffverordnung erlassen. In dieser Änderung wurden mehrere zum Teil größere Änderungen veröffentlicht. Unter anderem wurde die Mengenschwelle für die Erstellung von Schad- und Störstofferkundung  von 100 Tonnen auf 750 Tonnen angehoben.


15.10.2016

Wir sind sehr stolz mitteilen zu können, dass TMC erstmals mit Geltungsbeginn 30.09.2016 mit Bescheid GZ BMWFW-92.221/0621-I/12/2016 gemäß ISO/IEC 17025 als Prüfstelle mit der Identifikationsnummer 0391 von der Akkreditierung Austria / Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für die im Bescheid angeführten und unter http://www.bmwfw.gv.at/TechnikUndVermessung/Akkreditierung/Seiten/Akkreditierungsumfaenge.aspx  veröffentlichten Bereiche akkreditiert wurde.


07.07.2016

Unter Bundesgesetzblatt BGBl. 2016 II 179 wurde die Umsetzung der Europäischen Richtlinie über elektromagnetische Felder unter dem Titel "Verordnung elektromagnetische Felder

 

– VEMF" erlassen. Bei der durchzuführenden Evaluierung sind unsere Sicherheitsfachkräfte in der Lage Ihnen behilflich zu sein.

03.06.2016

Seit heute ist TMC nicht nur in Tirol sondern nunmehr auch in Oberösterreich als förderungsfähiger VEXAT Berater in die Liste der WK aufgenommen worden. Beratungen auf dem Gebiet des Explosionsschutzes können daher ab sofort in diesem beiden Bundesländern für Betriebe kostengünstig angeboten werden. Sprechen Sie uns dazu gerne an.


21.02.2016

neue Jobs veröffentlicht.

 

siehe unter www.tmc-stz.com/unternehmen/jobangebote/


11.02.2016 

Wir erstellen Fluchtwege und Rettungspläne, EX-Zonenpläne und Abwasserpläne. Musterpläne können unter Links & Downloads angesehen werden.


02.02.2016

Die Durchführung von orientierenden bzw. umfassenden Schad- und Störstofferkundungen bei Abbruch / Rückbauprojekten gemäß Recycling-Baustoffverordnung erweitert das Portfolio unseres Technischen Büros. Im Zuge derartiger Vorhaben muss im Vorfeld sowohl die Erkundung als auch ein Rückbaukonzept erstellt werden.


01.01.2016 Eröffnung Filiale Wels 

Neben der bereits seit 4 Jahren tätigen Filiale in Wien wird nun ab 01.01.2016 auch eine Filiale in Wels - Oberösterreich eröffnet.
Wir sind somit im Westen Österreichs mit der Zentrale in Jenbach, in der Mitte von Österreich in Wels und im Osten in Wien für unsere Kunden da.