SCHAD- UND STÖRSTOFFERKUNDUNG
Vor Abbruch eines Bauwerks oder mehrerer Bauwerke im Rahmen eines Bauvorhabens, bei dem insgesamt mehr als 750 t Bau- und Abbruchabfälle, ausgenommen Bodenaushubmaterial, anfallen, ist eine Schad- und Störstofferkundung als orientierende Schad- und Störstofferkundung gemäß ÖNORM B 3151 „Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode durch eine rückbaukundige Person" durchzuführen.
Vor Abbruch eines Bauwerks oder mehrerer Bauwerke im Rahmen eines Bauvorhabens, bei dem insgesamt mehr als 750 t Bau- und Abbruchabfälle, ausgenommen Bodenaushubmaterial, anfallen und mit einem gesamten Brutto-Rauminhalt von mehr als 3.500 m³, ist anstatt einer orientierenden Schad- und Störstofferkundung eine Schad- und Störstofferkundung gemäß ON-Regel 192130 „Schadstofferkundung von Bauwerken vor Abbrucharbeiten“ oder gemäß ÖNORM EN ISO 16000-32 „Innenraumluftverunreinigungen, Teil 32: Untersuchung von Gebäuden auf Schadstoffe" durch eine externe befugte Fachperson oder Fachanstalt, die über bautechnische Kenntnisse verfügt, durchzuführen.
Auf Grund unserer gewerberechtlichen Befugnis, in Verbindung mit der Befähigung als gerichtlich beeideter Sachverständiger und der Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboren, sind wir befugte Fachperson iSd Recycling-Baustoffverordnung
Aufgrund der unterschiedlichen Fachkompetenz an unseren Standorten werden Schad- und Störstofferkundungen derzeit nur in Westösterreich angeboten (Vorarlberg, Tirol und Salzburg). Bauvorhaben außerhalb dieser Bundesländer nur nach Verfügbarkeit des Prüfpersonals.