Durch unsere nationalen und internationalen Ausbildungen im Bereich des Explosionsschutzes ist es uns möglich unsere Kompetenz zur Erbringung folgender
Leistungen einzusetzen:
- Erstellen von Explosionsschutzkonzepten zur Einreichung bei Behörden
- Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren gem. VEXAT § 4
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gem. VEXAT § 5
- Durchführung von Gefahrenanalysen iSd. § 9 VEXAT
- Prüfung vor Inbetriebnahme gem. § 7 Abs. 1 VEXAT
- Wiederkehrende Überprüfungen gem. § 7 VEXAT
- Durchführung von Messungen gem. § 8 VEXAT
- Erstellung von Explosionsschutzgutachten
- Überprüfung der Ableitfähigkeit von Fußböden gem. ÖNORM EN 61340-4-1 bzw. EN 1081
- Abgesehen von den bereits erwähnten Leistungen stehen wir beratend bei der Planung von Anlagen gerne zur Verfügung.
Sprechen Sie uns einfach an und schildern Sie Ihr Problem.