Anlagen- und Maschinensicherheit
Wir führen Risikobeurteilungen (Maschinensicherheitsverordnung - MSV) bzw. Gefährdungsbeurteilungen (Arbeitsmittelverordnung AM-VO) für Maschinen und Anlagen durch.
Die Risikobeurteilungen führen wir im Rahmen der verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren (EG Konformität für neue Maschinen, für verkettete Anlagen), die Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen der Überprüfung, ob Maschinen und Anlagen, die vor 1995 in Verkehr gebracht wurden, dem 4. Abschnitt der Arbeitsmittelverordnung entsprechen, durch.
Als Grundlage für die Risikobeurteilungen bzw. Gefährdungsbeurteilungen wird die ISO 12100 angewendet.
Wir beurteilen die Maschinen und Anlagen, identifizieren und beurteilen die Risiken und schlagen Maßnahmen zur Beseitigen der Mängel vor, so dass am Ende der Begutachtungen ein umfangreiches Operat, welches ein Bestandteil der Technischen Unterlagen für Maschinen gemäß Anhang VII der MSV bzw. der Evaluierung (AM-VO) ist.
NEUE Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sieht eine Stichtagsregelung vor. Bis zum 20.1.2027 ist die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und danach die neue Maschinenverordnung anzuwenden. Da es sich nun um eine Verordnung handelt, muss diese in allen Mitgliedstaaten direkt angewendet werden.
D.h. wenn Hersteller an einem komplexen Projekt arbeiten, welches erst nach dem 20.1.2027 in Verkehr gebracht bzw. fertiggestellt wird, sollten Sie bereits die neue MVO heranziehen, in allen anderen Fällen die aktuelle Maschinenrichtlinie. Einige Abschnitte der neuen Verordnung müssen bereits vor dem 20.01.2027 angewendet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Experten. office@tmc-stz.com
Ebenfalls können Sie hier weiterführende Informationen finden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R1230