Wir führen Risikobeurteilungen (Maschinensicherheitsverordnung - MSV) bzw. Gefährdungsbeurteilungen (Arbeitsmittelverordnung AM-VO) für Maschinen und Anlagen durch.
Die Risikobeurteilungen führen wir im Rahmen der verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren (EG Konformität für neue Maschinen, für verkettete Anlagen), die Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen der Überprüfung, ob Maschinen und Anlagen, die vor 1995 in Verkehr gebracht wurden, dem 4. Abschnitt der Arbeitsmittelverordnung entsprechen, durch.
Als Grundlage für die Risikobeurteilungen bzw. Gefährdungsbeurteilungen wird die ISO 12100 angewendet.
Wir beurteilen die Maschinen und Anlagen, identifizieren und beurteilen die Risiken und schlagen Maßnahmen zur Beseitigen der Mängel vor, so dass am Ende der Begutachtungen ein umfangreiches Operat, welches ein Bestandteil der Technischen Unterlagen für Maschinen gemäß Anhang VII der MSV bzw. der Evaluierung (AM-VO) ist.